Qualifizierungschancengesetz
Die Digitalisierung und der demografische Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt und führen zu steigendem Qualifikationsbedarf bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert die Bundesregierung auf diesen Bedarf und baut die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte aus.
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Arbeitgeber/-innen / Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III
Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen! Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die öffentliche Hand die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen. Nähere Informationen über Ihre Fördermöglichkeiten erfahren Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter. Weitere Informationen zum Thema AVGS finden Sie unter hier.
Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern!
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Bildungsprämie
Die Bundesregierung möchte die Bereitschaft ihrer Bürger unterstützen, durch private Investitionen in die berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen. Zu diesem Zwecke führte sie eine "Bildungsprämie" ein. Ein Kostenzuschuss bis zu 500,00 Euro ist möglich.
Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie unter www.bildungspraemie.info
Aufstiegs-BAföG
Seit dem 1. August 2016 gilt das aktualisierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das Bildungswilligen attraktivere Förderbedingungen bietet und damit noch mehr Menschen den Zugang dazu ermöglicht.
Wer sich berufsbegleitend oder auch in Vollzeit neue Karrierechancen erarbeiten möchte, kann das jetzt mit einer erweiterten Förderung und weniger Bürokratie. So kann beispielsweise der Förderantrag direkt online gestellt werden.
Das neue Aufstiegs-BAföG ist attraktiver und insbesondere familienfreundlicher.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Schüler BAföG
Für Schüler an den DAA-Fachschulen im Gesundheitsbereich gilt das vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler-BAföG. Das BAföG für Schüler muss nicht zurückgezahlt werden. BAföG kann im Einzelfall auch über das 30. Lebensjahr hinaus gewährt werden.
Weitere Informationen zum BAföG
www.bafoeg-rechner.de
www.das-neue-bafoeg.de
Infoline 0800 | 2 23 63 41 (gebührenfrei)
Bildungskredit
Die Bundesregierung bietet den Schülerinnen und Schülern an der DAA-Fachschulen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (bei einer dreijährigen Berufsausbildung: ab dem zweiten Ausbildungsjahr) die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit – auch zusätzlich zum BAföG! – in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden nur Vollzeitausbildungen und Vollzeitstudiengänge. Die Förderung in Höhe von bis zu € 7.200 erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres.
Weitere Informationen zum Bildungskredit
www.bildungskredit.de
Infoline 0800 | 2 23 63 41 (gebührenfrei)
Berufsförderungswerk der Bundeswehr
Zeitsoldaten werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert. Je nach gesetzlichem Anspruch stehen Soldatinnen und Soldaten während oder nach der Dienstzeit externe Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen u.a. Berufsorientierungsseminare, Sprach- und Computerkurse, (Berufs-) Schulabschlüsse, Aufstiegsfortbildungen und vieles mehr.